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Allgemeine Geschäftsbedingungen Galand Service GmbH

 

  1. Allgemeines

Die Vertragsleistungen führen wir ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen aus. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendungen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

  1. Preise, Preisänderungen
    • 1. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    • 2. Wir behalten uns vor, bei Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, insbesondere aufgrund von gesetzlichen Änderungen im Mindestlohn, steuerrechtliche und sozialrechtliche Neureglungen Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, die vereinbarten Preise entsprechend abzuändern. Die Preisänderungen werden wir den Kunden auf Verlangen nachweisen.
    • 3. Zusatz- und Mehrleistungen werden gesondert und zusätzlich berechnet.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers
    • 1. Der Auftraggeber hat für einen ordnungsgemäßen und sichere Ausführung der uns übertragenen Aufgaben erforderlichen Zustand der Anlagen sicherzustellen. Er ist demzufolge verpflichtet, Schäden oder Störungen an Anlagen oder Teilen davon umgehend beheben zu lassen, soweit es sich nicht zu den uns übertragenden Aufgaben gehört.
    • 2. Der Auftraggeber stellt Räume zur Verfügung, die für die Materialunterbringung und für die persönliche Habe unserer Mitarbeiter geeignet sind.
    • 3. Der Auftraggeber hat uns alle Unterlagen, die zur Erfüllung der Aufgabe notwendig sind zur Verfügung zu stellen.
    • 4. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass unsere Mitarbeiter Zutritt zu allen im Rahmen der Erfüllung unserer Aufgaben maßgebenden Räumen, Anlagen und Flächen haben, ferner das Maschinen, Anlagen und Hilfsmittel durch unsere Mitarbeiter so in und außer Betrieb genommen werden können, wie es für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist.
    • 5. Sind wir an der Erfüllung unserer Aufgaben gehindert, weil der Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. andere Dienstleister ihre Mitwirkungspflicht nicht erfüllt haben, bleibt der Erfüllungsanspruch in voller Höhe bestehen. Die dadurch anfallenden Mehr- oder Folgekosten trägt der Auftraggeber.

 

  1. Gewährleistung
    • 1. Wir verpflichten uns, die uns übertragenden Aufgaben unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach den anerkannten regeln der Technik auszuführen. Fest vereinbarte Fertigstellungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. Das gilt auch wenn der Vorlieferant nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß beliefert werden und dies nicht Folge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung ist.
    • 2. Wir werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten eine Fertigmeldung erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns durchgeführten Arbeiten unverzüglich nach Zugang der Fertigmeldung oder bei Turnusmäßigen Arbeiten sofort, auch ohne schriftliche Fertigstellungsanzeige, zu untersuchen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche, ausgenommen Turnusmäßige wiederkehrenden Arbeiten, nach Zugang der Fertigmeldung schriftlich angezeigt werden. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Abnahme in der vorgeschriebenen Zeit nicht nach, gilt unsere Leistung als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.
    • 3. Im Falle von Sach- und Rechtsmängeln ist unsere Haftung auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für uns unzumutbar, so kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziffer 5 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Für Schadensersatzansprüche aufgrund Schlecht- oder Nichterfüllung haften wir ausschließlich nach Maßgaben der Ziffer 5.
    • 4. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn

 

Der Auftraggeber behauptet Mängel selbst oder durch Dritte beheben lässt, ohne dass

 

die Voraussetzungen nach BGB § 637 vorliegen

 

Mängel ihre Ursachen im Material haben, das vom Auftraggeber beigestellt wurde, oder auf eine Anweisung des Auftragsgebers zurückzuführen sind.

 

Seit Beendigung der Arbeiten zwei Jahre verstrichen sind. Bei Wartungsarbeiten incl. Verfugung betrifft die Gewährleistung 6 Monate.

 

 

  1. Haftung
    • 1. Zur Abdeckung von Schäden, die durch Handlung oder Unterlassung des Auftragnehmers einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Arbeit zugefügt werden, wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen
  1. Personen- und Sachschäden
  2. Bearbeitungsschäden
  3. Vermögensschäden
  4. Schlüsselschäden.

 

5.2 Unsere Haftung richtet sich, soweit nichts anders geregelt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist für die Fälle der einfachen Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Deckungssummen der Betriebs Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 5.1 beschränkt. Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

 

5.3 Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir keinen Vorsatz zu vertreten haben.

 

5.4 Soweit der Schaden auf einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes beruht oder es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt, bleiben die Rechte des Auftragsgebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

 

5.5 Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruch Stellung und diesbezüglicher Kenntnis des Bestellers. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für welche wir gemäß Ziffer 5 unbeschränkt haften. Diese Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

 

  1. Datenverarbeitung

6.1 Wir sind um die Sicherheit Ihre Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DG GVO) und technische Möglichkeiten maximal bemüht. Ihre persönlichen Daten werden bei uns analog sowie auch digital gespeichert.

 

6.2 Ihre Daten werden der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften bei uns verwaltet und gespeichert, nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden sie nach den technischen Möglichkeiten entsorgt.

  • Eine Weitergabe Ihre Daten ist nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Dienstleister bzw. den rechtlichen Nachfolgern genehmigt, auch nur in dem Umfang der für die entsprechenden Dienstleistung erforderlich sind. Eine Weitergabe an andere Dienstleister darf nur mit Einwilligung des Auftragsgebers erfolgen.

 

 

  1. Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

 

7.2 Bei Verzug des Auftragsgebers werden Zinsen mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet zzgl. werden Mahnkosten in Höhe von 5 Euro bei der ersten Mahnung bei jeder weiteren Mahnung von 20 Euro erhoben. Darüber hinaus sind wir zur Einstellung der Arbeiten bis zur Erledigung der fälligen Zahlung berechtigt. Die anfallenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

  • Änderungen der Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform.

 

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Änderung und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

8.2 Von uns geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und kann zur Sicherung unserer Forderungen auch wieder ausgebaut werden. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

 

8.3 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.

 

8.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer gewerblichen selbstständigen Niederlassungen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Europäischen Union.